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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ist eine wichtige Maßnahme, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. CBAM stellt sicher, dass für Importe der gleiche CO2-Preis gezahlt wird innerhalbe der EU nach dem Emissionshandelssystem (ETS). Importeur müssen ihre Lieferketten auf CBAM-Waren überprüfen und Emissionsdaten erheben. Es ist wichtig, dass sich die betroffene Unternehmen auf die neuen Verpflichtungen einstellen und Anreize für Nicht-EU-Länder zu schaffen, ihre Klimaambitionen ebenfalls zu erhöhen.

Schnell & einfaches CBAM Reporting mit SupplyOn

Am 1. Oktober 2023 trat CBAM in seiner Übergangsphase in Kraft, wobei der erste Berichtszeitraum für Importeure am 31. Dezember 2023 endete und der erste Bericht am 31. Januar 2024 vorzulegen war. SupplyOn verfügt über langjährige Erfahrung im Angebot komplexer Lieferkettenlösungen, einschließlich ESG-Sorgfaltspflichten und Berichterstattung. Als Teil unserer ganzheitlichen ESG-Suite ermöglicht es Ihnen unser CBAM Manager, automatisiert CBAM-Daten von Ihren Lieferanten einzusammeln und mit einem Klick Ihren Bericht zu erstellen, den Sie jedes Quartal einreichen müssen.

Meldepflichten:

Die Berichterstattung (“CBAM-Bericht”) muss vierteljährlich über das CBAM-Übergangsregister (Transitional Registry) erfolgen, ein Bericht für das vorangegangene Kalenderjahr ist ab 2026 jedes Jahr bis zum 31. Mai vorgeschrieben. Beide Berichte müssen folgenden Daten beinhalten:

  • Gesamtmenge der importierten Warenart in Tonnen (Produkt) oder MWh (Strom).
  • Gesamte grauen Emissionen in Tonnen CO2e-Emissionen (direkt und indirekt) pro Tonne oder MWh.
  • Die Emissionen müssen den einzelnen CBAM-Waren zugeordnet werden.
  • Produktionsort muss angegeben werden (Herkunftsort).
  • CO2-Preis, der im Herkunftsland bezahlt wurde → Zertifikat als Zahlungsnachweis.
  • Gesamtzahl der CBAM-Zertifikate, die den gesamten erhobenen Emissionen entspricht, nach Abzug der in einem Herkunftsland gezahlten CO2-Preise.

Die CBAM gilt zunächst für die folgenden Sektoren:

  • Zement
  • Elektrizität
  • Düngemittel
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Wasserstoff

Alle Waren, für die die grauen Emissionen gemeldet werden müssen, sind durch ihre KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) definiert, die in Anhang I der CBAM-Verordnung aufgeführt sind. Diese werden als “CBAM-Waren” bezeichnet.

SupplyOn CBAM Reporting Manager

  • Identifikation und Upload von CBAM-Importwaren
  • Datenerfassung von produktspezifischen Emissionsdaten von Produktionsstandorten mit automatischer Datenerfassung
  • Verwaltung der Datenerfassung und des Fortschrittsstatus zur CBAM-Berichterstellung, auch im XML-Format

Automatisierung

Alle Arbeitsabläufe für die Datenerfassung sind weitgehend automatisiert.

Schlüsselfertige Software

Schnelle Aktivierung der Software, damit Sie sie bereits für die anstehende Quartalsberichterstattung verwenden können.

Reporting

CBAM-spezifische Berichterstattung auf einen Klick und im XML-Format zum direkten Upload.

Compliance

Die Methodik wurde neu entwickelt und von einer renomierten Anwlatskanzlei begutachtet, um die Einhaltung der CBAM-Vorschriften sicher zu stellen.